Elternzeit und Berufsunfähigkeitsversicherung: Was das bedeutet
Möchte ein Paar eine Familie gründen, wird sich über den Versicherungsschutz meist erst zum Schluss Gedanken gemacht. Dabei können viele Versicherungen betroffen sein, wenn das Paar zum Beispiel zusammenzieht, oder auch, wenn darüber nachgedacht wird, ein Kind zu bekommen. Für die Berufsunfähigkeitsversicherung etwa ist ein Abschluss vor Schwangerschaft und Elternzeit empfehlenswert.
Das liegt zum einen daran, dass mit einer Schwangerschaft der Versicherer unter Umständen das Gesundheitsrisiko anders bewertet als vor der Schwangerschaft. Und das wiederum kann eine Ablehnung des Antrags bedeuten oder höhere Prämien. Zum anderen gilt vor einer Schwangerschaft oder Elternzeit der aktuelle Beruf als Grundlage der Absicherung.
Einstufung in den vorherigen Beruf ist wichtig
Darauf basiert in der Regel die Höhe der Versicherungssumme. Das ist vorteilhaft, weil die Versicherungssumme höher gewählt werden kann als in der Elternzeit. Während der Elternzeit geben die Versicherer meist eine maximale Höhe der BU-Rente vor.
Und außerdem stuft nicht jeder Versicherer bei einem Vertragsabschluss während der Elternzeit in den vorher ausgeübten Beruf ein. Manchmal kommt es auch zu einer Einstufung als Hausmann oder -frau und das ist im Vergleich zu vielen Berufen teurer.
Möglichkeiten, wenn der BU-Beitrag zu hoch ist
Besteht die Berufsunfähigkeitsversicherung bereits und während der Elternzeit fällt es schwer, den monatlichen Beitrag aufzubringen, gibt es einige Möglichkeiten, um die Versicherung nicht sofort zu kündigen.
Beitragsfreistellung: Hier würde für einen vereinbarten Zeitraum kein Beitrag gezahlt werden. Die Versicherung läuft weiter, aber im Fall einer Leistung gibt es weniger Rente. Bei Wiederaufnahme der Zahlung muss eventuell erneut eine Gesundheitsprüfung durchlaufen werden.
Beitragsstundung: Die Versicherung läuft ebenfalls weiter, aber die Beiträge müssen nachgezahlt werden.
Beitragsreduzierung: Wird der monatliche Beitrag verringert, kürzt sich damit auch die BU-Rente.
Anbieterwechsel: Das lohnt sich meist nicht. Der Versicherte befindet sich bereits in Elternzeit, mit den bereits genannten Nachteilen, und einen neuen Vertrag mit geringerem Beitrag und ähnlich guten Leistungen abzuschließen, wird schwierig.
Vertragsbestandteile kündigen: Auch das lohnt sich in der Regel nicht. Werden einzelne Bausteine, wie eine Arbeitsunfähigkeitsklausel oder eine Leistungsdynamik herausgenommen, kann der Versicherte sie später nur mit einer erneuten Gesundheitsprüfung wieder einschließen.
Fazit: Tatsächlich sollte der Vertrag während der Elternzeit unbedingt bestehen bleiben. Denn eine Berufsunfähigkeit kann auch jetzt in dem zuletzt in gesunden Tagen ausgeübten Beruf eintreten.
Fotocredit: Freepik
Schreibe einen Kommentar