BU-Verträge können 2023 wieder aufs Vorjahr rückdatiert werden
Der Dezember bereitet vielen Maklern Stress – gelingt es, die epische Gesundheitshistorie des Kunden noch bis Jahresende vernünftig aufzubereiten? Entlastung bringt nun eine Nachricht zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU): Weil der Höchstrechnungszins 2023 gleich bleibt, können Neuabschlüsse bei vielen Gesellschaften sogar noch bis Mitte 2023 rückdatiert werden auf den 1. Dezember 2022. Darauf weist der Versicherungsmakler Tobias Bierl in einem neuem Blog-Beitrag hin.
Hier geht es zum Blog-Beitrag auf finanzberatung-bierl.de.
Foto:Bild von Alexander Lesnitsky auf Pixabay
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