BU nach Berufen: Die Top-5-Klauseln

Die Absicherung der Arbeitskraft fällt individuell ganz unterschiedlich aus. Vor allem gelten je nach Berufsgruppe andere Klauseln als entscheidend. Hier kommen die Top-5-Klauseln in der Berufsunfähigkeitsversicherung für verschiedene Berufe.

Top 1: Dienstunfähigkeitsklausel

Für Beamte ist es die Dienstunfähigkeitsklausel. Hier wird festgehalten, dass der Versicherer im Falle einer Dienstunfähigkeit des Beamten, die von seinem Dienstherrn festgestellt wurde, anerkennt. Grundsätzlich steht dem Versicherer immer das Recht zu, den Gesundheitszustand des Versicherten selbst zu prüfen. Mit der echten, vollständigen DU-Klausel verzichtet er darauf. Damit gelten Beamten bei einer festgestellten Dienstunfähigkeit auch als berufsunfähig und bekommen eine Leistung.

Top 2: Infektionsklausel

Auf diese Klausel sollte bei einer Berufsunfähigkeitsabsicherung für Ärzte besonders geachtet werden. Sie sind aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit einem erhöhten Ansteckungsrisiko ausgesetzt. Infizieren sie sich zum Beispiel mit Hepatitis C oder Cholera können sie ein Berufsverbot erhalten. Gibt es in ihrem BU-Versicherungsvertrag diese Infektionsklausel können sie eine Leistung wegen der Berufsunfähigkeit aus diesem Grund erhalten. Anderenfalls muss der Versicherer nicht leisten. Er kann den Arzt auf eine andere Tätigkeit verweisen.

Top 3: Erwerbsunfähigkeitsklausel

Diese Klausel betrifft insbesondere Schüler, Studenten und Auszubildende. Denn sie besagt, dass der Betroffene berufsunfähig ist, wenn er gar keinen Beruf mehr ausüben kann, also erwerbsunfähig ist. Besteht diese Klausel nicht, kann der Versicherer darauf bestehen, dass der Versicherte in einen Beruf wechselt, der nichts mit dem angestrebten Beruf zu tun hat.

Top 4: Umorganisationsklausel

Bei Selbstständigen, speziell bei den Chefs von Unternehmen, muss auf diese Umorganisationsklausel geachtet werden. Wird ein Unternehmer berufsunfähig könnte ihm zugemutet werden, seine Arbeit in dem Betrieb soweit umzuorganisieren, dass er weiterhin tätig sein kann. Dabei kommt es vor allem auf die Zumutbarkeit an. Üblicherweise findet sich in der Klausel ein Hinweis, dass ein Verteilen der Arbeit nicht zumutbar ist, wenn der Einkommensverlust mehr als 20 Prozent beträgt oder im Betrieb des Versicherten weniger als fünf Mitarbeiter tätig sind.

Top 5: Teilzeitklausel

Im Jahr 2019 wurde die Teilzeitklausel für diejenigen BU-Versicherungsnehmer geschaffen, die entweder nicht Vollzeit arbeiten wollen oder es nicht können. Damit sollen Teilzeitbeschäftigte den Vollzeitbeschäftigten gleichgestellt werden. Denn bis dahin waren sie in der Regel schlechter gestellt als Vollzeitbeschäftigte. Das galt insbesondere, wenn sie eine BU-Rente beantragen müssen. Die 50-prozentige Arbeitsunfähigkeit war für Teilzeitbeschäftigte wesentlich schwerer zu erreichen als für Vollzeitbeschäftigte. Wer 40 Stunden in der Woche arbeitet und durch eine Berufsunfähigkeit nur noch 20 Stunden möglich sind, hat es leichter als jemand, der 30 Stunden regulär arbeitet, und dann nachweisen muss, nur noch 15 Stunden arbeiten zu können.

Fotocredit: Pixabay

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Manila Klafack ist Redakteurin bei Pfefferminzia. Nach Studium und redaktioneller Ausbildung verantwortete sie zuvor in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

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