Betriebliche BU-Versicherung: Vereinfachte Gesundheitsprüfung möglich

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist mittlerweile als Vorsorgemöglichkeit über den Arbeitgeber bekannt. Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) holt hier derzeit ziemlich auf und immer mehr Betriebe erkennen den Vorteil für ihre Belegschaft. Die betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung jedoch als dritte Möglichkeit der betrieblichen Vorsorgekonzepte ist bislang noch nicht so populär.

Für manche Berufsgruppen ist es schwieriger einen annehmbaren Schutz der Arbeitskraft durch einen einzelnen Vertrag zu bekommen. Hier kann der Weg über den Arbeitgeber eine Möglichkeit sein. Die Gesundheitsprüfung ist entweder vereinfacht mit drei oder vier Fragen oder der Versicherer verlangt eine sogenannte Dienstobliegenheitserklärung des Arbeitgebers. Das hängt davon ab, wie groß das Kollektiv ist und ob es sich um eine Direktversicherung oder um eine Direktzusage handelt. Und das wiederum bestimmt die Art der Finanzierung der betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung.

Bei Mischfinanzierung vereinfachte Gesundheitsprüfung

Bei einer Mischfinanzierung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gibt es bei kleineren Kollektiven die vereinfachte Gesundheitsprüfung. Übernimmt der Arbeitgeber komplett die Beiträge, reicht eine Dienstobliegenheitserklärung oder der Versicherer verzichtet sogar auf die Prüfung. In diesem Fall kann der Arbeitnehmer bei einem Wechsel des Arbeitgebers die Versicherung nicht immer in eine rein private Absicherung umwandeln.

Bei der Wahl der Höhe der BU-Rente raten Experten, sie möglichst nahe am Nettoeinkommen anzusetzen. Für die betriebliche Variante muss dabei eine spätere Besteuerung berücksichtigt werden. Handelt es sich um eine Mischfinanzierung nutzt der Arbeitnehmer einen Bestandteil seines Bruttoentgelts für die Finanzierung der Versicherungsprämie. Darum müsste im Leistungsfall die BU-Rente voll versteuert werden. Hinzu kommen die Sozialversicherungsbeiträge für gesetzlich Versicherte.

Besonderheiten bei der Steuer im Leistungsfall

Die privat abgeschlossene BU-Rente wird steuerlich anders behandelt. Hier muss lediglich der Ertragsanteil versteuert werden. Die Höhe dieses Ertragsanteils ist dabei abhängig von der Laufzeit der Rentenzahlung. Aus dem Grund sollte eine betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung höher abgeschlossen werden als eine private.

Eine weitere Besonderheit bei der Absicherung über den Arbeitgeber betrifft die Übernahme der Beiträge zur BU-Versicherung, wenn die Krankheit des Mitarbeiters länger dauert, er aus der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber herausfällt, aber noch nicht berufsunfähig ist. Hier müsste er, wenn es nicht anders vereinbart wurde, seinen Anteil an der Versicherung weiter übernehmen. Es wäre ratsam, mit dem Arbeitgeber auszumachen, dass er die Beiträge zahlt oder die Versicherung übernimmt, bis eine BU festgestellt wurde.

Mehr Informationen gab es beim BiometrieExpertentag. Hier geht’s zur Aufzeichnung.

Fotocredit: Freepik

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Manila Klafack ist Redakteurin bei Pfefferminzia. Nach Studium und redaktioneller Ausbildung verantwortete sie zuvor in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

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