Berufsunfähigkeitsversicherung für Lehrer: Das ist wichtig
In kaum einer anderen Berufsgruppe gibt es mehr Ausfälle wegen Burnout und anderen psychischen Erkrankungen als bei Lehrern. Da es vor allem bei psychischen Erkrankungen schwerfällt, einen mehrseitigen Fragebogen für den Leistungsantrag auszufüllen, ist es für Lehrer wichtig, bereits mit dem Einreichen des amtsärztlichen Zeugnisses und der Ruhestandsversetzung die Beweispflicht zu erfüllen. Die echte Dienstunfähigkeitsklausel ist daher für Lehrkräfte besonders wichtig.
Aber auch die anderen Versicherungsbedingungen zur Berufsunfähigkeit sind für Lehrer entscheidend. Zum einen, weil es nicht nur verbeamtete Lehrer gibt, sondern auch angestellte und zum anderen, weil immer mehr vorzeitig aus dem Lehrberuf aussteigen und in der freien Wirtschaft arbeiten.
Brauchen Lehrer eine Dynamik?
Wer sich für diese Laufbahn entschieden hat und bis zur Rente arbeitet, sollte sich über eine Beitrags- und eine Leistungsdynamik Gedanken machen. Denn die Ansprüche, die Lehrer an ihren Dienstherrn haben, steigen jedes Jahr aus drei Gründen an. Der erste Grund liegt darin begründet, dass ein Lehrer in den meisten Bundesländern jedes Jahr 1,79375 Prozent an Anspruch verdienen kann. So kommt nach 40 Jahren ein maximaler Anspruch von 71,75 Prozent zusammen.
Der zweite Grund für eine automatische Steigerung liegt in den Entgeltstufen der Besoldungsgruppen. Wer in der Besoldungsgruppe A14 in der Stufe 3 eingestuft wurde, rückt nach ein paar Jahren automatisch in die 4. Und das geht dann je nach Bundesland bis in die Stufe 12. Für die Berechnung des Ruhegehalts bei einer Dienstunfähigkeit ist immer die Höhe der Besoldung der letzten beiden Jahre ausschlaggebend. Daher erhöht sich automatisch die Versorgung im Ruhestand.
Zum dritten spricht gegen eine zusätzliche Beitrags- oder Leistungsdynamik die oft recht großzügigen Besoldungsanpassungen. In den vergangenen Jahren lag die Erhöhung immer zwischen 2 und 3 Prozent und die nächsten beiden Erhöhungen liegen wegen der erhöhten Inflation zwischen 5 und 6 Prozent. Ob Lehrer also zusätzlich die private Absicherung erhöhen müssen, ist zweifelhaft.
Elternzeit reduziert die Ansprüche im Falle einer Dienstunfähigkeit
Ein weiterer Punkt in der Beratung von Lehrern ist, dass eine Elternzeit ihre Ansprüche deutlich mindert. Zwar erhalten auch Beamte für die Elternzeit im Ruhestand den Gegenwert eines Entgeltpunktes. Doch bei einer dreijährigen Elternzeit und mehreren Kindern vergrößert sich diese Lücke schnell. Sollte der Partner kein Beamter sein, wäre es sinnvoll, wenn der Partner statt des Beamten in Elternzeit ginge.
Eine Alternative wäre die Arbeit in Teilzeit, wenn die Besoldung für den Alltag ausreicht. Im Falle einer Dienstunfähigkeit würde die Höhe des Ruhegeldes so berechnet, als hätte der Lehrer in Vollzeit weitergearbeitet. Wer sich Ansprüche von 50 Prozent verdient hat und damit leben kann, könnte die Arbeitszeit reduzieren. Sollte er dienstunfähig werden oder wegen Alters in den Ruhestand gehen, bekommt er nicht 50 Prozent seiner letzten Besoldung, sondern 50 Prozent von der Besoldung, die er bei einer Vollzeittätigkeit bekommen hätte.
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