Beamte im einfachen und mittleren Dienst absichern
Für Beamte sind die Laufbahnen für ihre Besoldung und spätere Versorgung entscheidend. Im Gegensatz zu allen anderen Beschäftigten werden Beamte nicht für ihre Arbeit bezahlt, sondern für ihre treuen Dienste versorgt. Grundsätzlich gibt es vier verschiedene Einstufungen, die einfache, die mittlere, die gehobene und die höhere Laufbahn.
In dieser ersten Beamtenstufe waren insbesondere die Mitarbeiter der Deutschen Post und der Deutschen Bahn eingestuft. Heutzutage finden sich Beamte des einfachen Dienstes hauptsächlich in der Justiz, etwa als Justizwachtmeister. Die Mindestversorgung für den einfachen Dienst orientiert sich je nach Bundesland an der Versorgung in den Besoldungsgruppen A4 bis A6.
Bei niedrigem Einkommen wirken sich Einbußen stark aus
Dem mittleren Dienst sind beispielsweise Polizisten zugeordnet. Die Besoldungsgruppe reicht von A5 bis A9. Für Tätigkeiten im einfachen oder mittleren Dienst ist damit die Versorgung durch den Dienstherrn bereits recht gut. Jedoch gilt das nur für die Zeit einer Erwerbstätigkeit. Und grundsätzlich lässt sich feststellen, dass sich bei niedrigeren Einkommen auch bereits geringe finanzielle Einbußen spürbar auf die Lebensführung auswirken. Allerdings soll die Mindestversorgung von Beamten, also das Ruhegehalt, immer einen deutlich erkennbaren Abstand zu der Grundversorgung von Angestellten aufweisen.
Deshalb liegt die Mindestversorgung derzeit in den meisten Bundesländern bei über 1.800 Euro pro Monat. Wer als Beamter rund 2.500 Euro verdient, bekommt damit so ziemlich den maximal möglichen Satz von 71,75 Prozent nach 40 Jahren Dienst.
Warum diese Beamten Zusätzlich abgesichert sein sollten
Selbstverständlich ist eine Lücke von etwa 30 Prozent, die ein Beamter mit Ruhegeld hinnehmen muss, kein Vergleich zu der Lücke von über 60 Prozent, der sich ein Angestellter gegenübersieht. Dennoch fehlen dem Beamten in diesem Beispiel 700 Euro. Und genau diese Lücke gilt es eben auch für eine eventuelle Dienstunfähigkeit von Beamten im einfachen und mittleren Dienst zu schließen.
Fotocredit: Pixabay (Armin Forster)
Schreibe einen Kommentar