Altersvorsorge und BU-Versicherung: Kombinieren oder Einzelverträge?
Die Absicherung der Arbeitskraft über eine Berufsunfähigkeitsversicherung zählt unbestritten zu den wichtigsten Versicherungen. Ebenso wichtig ist es, heute privat für den Ruhestand vorzusorgen. Die Überlegung diese beiden Anliegen zu verbinden, liegt nahe. Allerdings sprechen einige Aspekte dagegen. Gleichzeitig gehört zu einer Beratung zu den Themen Arbeitskraftabsicherung und private Altersvorsorge immer, beides zusammen zu betrachten.
Zunächst einmal spricht gegen eine Altersvorsorge, die direkt eine Berufsunfähigkeit einschließt, dass der beste und passendste Anbieter für eine Altersvorsorge nicht unbedingt der beste Anbieter für die BU-Versicherung ist. Während ein Versicherer sehr gute Vertragsbedingungen bei der BU-Versicherung hat, könnten die Altersvorsorgeprodukte nicht so gut zum Kunden passen.
Kombi-Produkte sind weniger flexibel
Auch die Flexibilität ist bei Kombi-Produkten meist geringer. So könnte es im Laufe des Lebens passieren, dass beispielweise durch Arbeitslosigkeit, Elternzeit, Jobwechsel oder Fortbildung das Einkommen eine Zeitlang geringer ist. Soll dann der Vertrag für diese Zeit beitragsfrei gestellt oder mit geringeren Beiträgen bedient werden, wirkt sich das eben nicht nur auf den Altersvorsorgeteil aus, sondern auch auf die BU-Versicherung.
Das wäre zum Beispiel auch nachteilig beim Erwerb einer Immobilie, der in der Regel ebenfalls dem Vermögensaufbau dient. Hier belastet die Zahlung des Darlehens das verfügbare Nettoeinkommen oft erheblich. Eine Rentenversicherung muss hierbei oft zurückstecken. Wird sie stillgelegt oder sogar gekündigt, würde bei einer Kombi-Police der BU-Schutz ebenfalls leiden.
In manchen Produkten gibt es für dieses Problem einen sogenannten BUZ-Retter, also die Möglichkeit aus der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung eine selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung zu machen. Aber daran muss der Kunde im Ernstfall denken, und auch deshalb sind zwei Verträge in der Regel besser.
Einzelverträge sind in der Regel vorzuziehen
Bei zwei Verträgen wird die Altersvorsorge im besten Fall nur kurzzeitig zurückgestellt und später weiter bedient. Die BU-Versicherung wird während dieser Ruhephase nicht angetastet und die Absicherung der Arbeitskraft bleibt bestehen.
Auch, wenn die Kombination von Arbeitskraftabsicherung und Altersvorsorge nicht unbedingt in einer Versicherung erfolgen sollte, sind doch beide Aspekte wichtig. Und da bei vielen Menschen die finanziellen Mittel begrenzt sind, macht es Sinn, bei einer Absicherung der Arbeitskraft auch über Möglichkeiten zu sprechen, um für das Alter vorzusorgen – und umgekehrt.
Für die Verbindung einer Altersvorsorge und einer BU-Versicherung in einem Produkt gibt es nur einen einzigen Grund: Wenn der Kunde sich nicht zutraut, bei einer Berufsunfähigkeit konsequent die Altersvorsorge weiter zu besparen. Hier kann es sinnvoll sein, dass eine BU automatisch die Beiträge für die Altersvorsorge übernimmt. Aber selbst hierfür kann eine BUZ-Beitragsbefreiung in der Altersvorsorge separat sorgen.
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Maria Mettermann
Es ist wichtig, für das Alter vorzusorgen. Finanzielle Mittel sind auch bei der Bestattungsvorsorge relevant. Hier ist es zum Glück möglich auf alle Wünsche einzugehen.