Immer wieder wichtig: Wie hoch die BU-Rente sein sollte
Ohne Arbeit kein ausreichendes Einkommen. Diese Rechnung ist so einfach wie einleuchtend. Daher spielt die Absicherung der Arbeitskraft eine entscheidende Rolle, um den Lebensstandard im Falle einer Berufsunfähigkeit zu halten. Nicht nur der aktuelle Lebensunterhalt sollte sichergestellt sein, sondern auch die finanzielle Vorsorge für das Alter. Anderenfalls droht im Ruhestand eine weitere Lücke.
Wer hier als Makler zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung rät, muss auf viele Faktoren achten. Je nach individueller Finanz-, Lebens- und Arbeitssituation des Kunden ist zum Beispiel die Höhe der Versicherungssumme, und daraus resultierend die Höhe der Rente, festzulegen. Als Faustformel wird hier gern von 60 Prozent des letzten Bruttoeinkommens gesprochen.
Mindestrente ist ein guter Anhaltspunkt, reicht aber nicht
Eine andere Variante schlägt 1.000 Euro Mindestrente vor, aber auch 1.500 Euro werden mittlerweile genannt. Zwar sind das gute Anhaltspunkte, doch ob diese Beträge wirklich zu den Kundenbedürfnissen passen, kann nur auf den Kunden abgestimmt betrachtet werden. Denn neben dem Einkommen aus einer beruflichen Tätigkeit müssen weitere Einkünfte etwas aus Vermietung und Verpachtung herangezogen werden. Zudem würden im Leistungsfall eventuell Zahlungen aus einem Versorgungswerk oder von der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente hinzukommen.
Als Mindesthöhe könnte statt eines pauschalen Betrages genauer auf die regelmäßigen Ausgaben geschaut werden. Wie viel muss der Kunde monatlich für Miete und/oder Kredite aufwenden, wie viel für die Lebenshaltung sowie für Versicherungen und Vorsorge? Wie sieht es mit Urlaubsreisen aus? Denn nicht jeder Berufsunfähige ist so sehr eingeschränkt, dass er am normalen Leben nicht mehr teilhaben kann.
Bei der Höhe der BU-Rente muss ferner darauf geachtet werden, dass es sich um einen Bruttobetrag handelt. Steuern und Sozialversicherungsbeiträge werden davon im Bezugsfall noch abgezogen.
Zu geringe BU-Rente kann auf Sozialleistungen angerechnet werden
Ist die Höhe der Rente zu gering gewählt, könnte die Leistung zudem auf andere Sozialleistungen, wie dem Bürgergeld, angerechnet werden. Kann der Versicherte seinen Lebensunterhalt nicht mit seinem Einkommen bestreiten und möchte aufstocken, muss zunächst die Bedürftigkeit nachgewiesen werden. Jegliches Einkommen, wie eben eine BU-Rente wird hier berücksichtigt.
Zudem gelten für verschiedene Berufsgruppen nicht dieselben Regeln. Beamte etwa sind über ihren Dienstherrn besser geschützt als Selbstständige oder Angestellte. Für sie lohnt sich daher ein anderer Blick auf die Absicherung im Falle einer Dienstunfähigkeit.
Fällt die abgeschlossene BU-Rente zu gering aus, ist es problematisch, aber auch zu hoch darf sie nicht sein. Jedenfalls darf sie das aktuelle Nettoeinkommen nicht übersteigen. Oftmals können Angestellte und Selbstständige höchstens 60 Prozent des Bruttoeinkommens bei Vertragsabschluss absichern. Auch für Schüler, Studenten, Beamte und Existenzgründer gelten Grenzwerte in der BU-Rentenhöhe. Hier prüfen die Versicherer die Angemessenheit, um einen finanziellen Anreiz für eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu verhindern.
Im Leistungsfall darf der Versicherer die BU-Rente aber dann nicht mehr kürzen, wenn der Versicherte mittlerweile weniger verdient als bei Vertragsabschluss.
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